Sie können sich entweder online mit folgendem Formular anmelden (einfach das am Rechner ausgefüllte Formular per E-Mail an uns) oder sich das Anmeldeformular ausdrucken und per Fax oder Post an uns senden:

Bitte beachten Sie unsere Lehrgangsbedingungen (s.u.).

Sollten Sie innerhalb einer Woche keine Nachricht von uns erhalten, setzen Sie sich bitte nochmals mit uns in Verbindung.

Lehrgangsbedingungen

Die Anmeldung hat nur Gültigkeit bei Eingang einer Anzahlung in Höhe der Hälfte der Kursgebühren. Die Anzahlung kann in Form eines der Anmeldung beigefügten Verrechnungschecks erfolgen, oder durch Überweisung auf das Konto:

Andrea Christl
IBAN DE11 7655 0000 0190 6034 49
BIC BYLADEM1ANS
Sparkasse Ansbach

Bei einer Stornierung bis 30 Tage vor Lehrgangsbeginn werden 50,– € als Bearbeitungsgebühr einbehalten. Da sich bei einer späteren Stornierung kaum ein Ersatzteilnehmer finden lässt, wird bei einer Abmeldung ab dem 30. Tag vor Lehrgangsbeginn die Anmeldegebühr einbehalten. Diese Regelung gilt selbstverständlich nicht, wenn Sie einen Ersatzteilnehmer stellen können. Die Restzahlung erfolgt per Überweisung oder bar bei Ihrer Ankunft auf unserem Hof.

Sollte ein Kurs ausgebucht sein, oder findet er wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht statt, werden Sie umgehend von uns informiert und erhalten die Anmeldegebühr zurück.

Das Tragen eines sturzsicheren Reithelms ist bis zum 18. Lebensjahr Pflicht; Erwachsenen wird das Tragen eines Reithelms nahegelegt. Die Teilnahme an den Lehrgängen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter und der Lehrgangsleiter sind von jeder Haftung ausgeschlossen. Ebenso besteht keine Haftung für verlorengegangene Sachen und Wertgegenstände.

Zusätzliche Bestimmungen für Ferienfreizeiten

Die Kinder müssen ausreichend haftpflicht-, kranken- und unfallversichert sein. Sollten Sie nicht damit einverstanden sein, dass Ihr Kind an einem Schwimmbadbesuch oder ähnlichen Veranstaltungen teilnimmt, teilen Sie uns das bitte schriftlich mit. Etwaige Besonderheiten, z.B. Allergien oder Diabetes müssen ebenfalls mitgeteilt werden. Sollte ein Kind krank sein, ist der Veranstalter berechtigt, das Kind einem Arzt vorzustellen. Außerdem verpflichten sich die Sorgeberechtigten, das erkrankte Kind innerhalb von 24 Stunden bei uns abzuholen. Sollte sich das Kind nicht in die Gemeinschaft einfügen können oder unter Heimweh leiden, und deshalb die Kursteilnahme unmöglich werden, verpflichten sich die Sorgeberechtigten ebenfalls das Kind innerhalb 24 Stunden bei uns abzuholen. In den vorgenannten Fällen findet eine Rückvergütung der Kursgebühren nicht statt.

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