Die Anmeldung hat nur Gültigkeit bei Eingang einer Anzahlung in Höhe der Hälfte der Kursgebühren. Die Anzahlung durch Überweisung auf das Konto: A. Christl,

Sparkasse Ansbach, IBAN DE11 7655 0000 0190 6034 49; BIC BYLADEM1ANS

Bei einer Stornierung bis 30 Tage vor Lehrgangsbeginn werden 50,– € als Bearbeitungsgebühr einbehalten. Da sich bei einer späteren Stornierung kaum ein Ersatzteilnehmer finden lässt, wird bei einer Abmeldung ab dem 30. Tag vor Lehrgangsbeginn die Anmeldegebühr einbehalten. Diese Regelung gilt selbst-verständlich nicht, wenn Sie einen Ersatzteilnehmer stellen können.

Die Restzahlung erfolgt bar oder per Scheck bei Ihrer Ankunft auf unserem Hof.

Eine weitere Bestätigung der Anmeldung erfolgt nicht.

Sollte ein Kurs ausgebucht sein, oder findet er wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht statt, werden Sie umgehend von uns informiert und erhalten die Anmeldegebühr zurück.

Das Tragen eines sturzsicheren Reithelms ist bis zum 18. Lebensjahr Pflicht; Erwachsenen wird das Tragen eines Reithelms nahegelegt.

Unsere Pferd sind alle haftpflichtversichert. Nicht v0n der Versicherung abgedeckte Schadenersatzansprüche gegenüber uns und den Betreuern sind ausgeschlossen
Die Teilnahme an den Lehrgängen und Reiterferien , der Umgang mit den Pferden sowie der gesamte Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter und der Lehrgangsleiter sind von jeder Haftung ausgeschlossen. Ebenso besteht keine Haftung für verlorengegangene Sachen und Wertgegenstände.

Zusätzliche Bestimmungen für Ferienfreizeiten:

Die Kinder müssen ausreichend haftpflicht-, kranken- und unfallversichert sein. Sollten Sie nicht damit einverstanden sein, dass Ihr Kind an einem Schwimmbadbesuch oder ähnlichen Veranstaltungen teilnimmt, teilen Sie uns das bitte schriftlich mit. Etwaige Besonderheiten, z.B. Allergien oder Diabetes müssen ebenfalls mitgeteilt werden.

Sollte ein Kind krank sein, ist der Veranstalter berechtigt, das Kind einem Arzt vorzustellen. Außerdem verpflichten sich die Sorgeberechtigten, das erkrankte Kind innerhalb von 24 Stunden bei uns abzuholen.

Sollte sich das Kind nicht in die Gemeinschaft einfügen können oder unter Heimweh leiden, und deshalb die Kursteilnahme unmöglich werden, verpflichten sich die Sorgeberechtigten ebenfalls das Kind innerhalb 24 Stunden bei uns abzuholen.

In den vorgenannten Fällen findet eine Rückvergütung der Kursgebühren nicht statt.

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